Das Logo der Free Software Foundation. Lizenz: GNU FDL¹, dennoch auch als Marke² rechtlich geschützt.
All’ diese Tätigkeiten sind zugleich Rechte die jeder Mensch erhält, wenn er Freie Software bezieht und nutzt. Die FSF sagt, wenn einem schon eins dieser Rechte -in welcher Form auch immer- verwehrt wird, darf nicht mehr von freier Software gesprochen werden. Trotzdem; die Nutzungsrechte sind nicht unbedingt immer gleich (oder wenigstens kompatibel) mit der ursprünglichen Definition der FSF. In diesem Artikel gehe ich auf das Recht der Verbreitung ein. Auch wenn die (unentgeldliche) Verbreitung eigentlich im Interesse der Entwickler wäre, gibt es z.B. bei Distributionslogos heftige Einschränkungen.
Modifizierte Version des Originals von Arne Weinberg. Lizenz: GNU FDL¹
Dominik Wagenführ schreibt in der aktuellen Ausgabe des freienMagazins über “Nutzungsrechte bei Distributionslogos” Es ist wirklich schade, das man Projekte aus den verschiedensten Gründen nicht so gut unterstützen kann, obwohl man dieses sehr gerne tun möchte. Ich lege den Artikel jedem an sein Herz, der Interesse am Urheberrecht und solchen Fragen hat! Auch wenn sich in dieser Ausgabe wieder die konstent gute Qualität zeigt, ist dieser Artikel ist für mich das persönliche Highlight der Ausgabe 10/08.